FilesPal

Vertrag über die Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO für FilesPal Business

Dieser Vertrag gilt zwischen dem Business-Kunden als Verantwortlichem (im Folgenden „Auftraggeber“) und Umbolement UG (haftungsbeschränkt), Ulmenweg 10, 85221 Dachau, Deutschland, als Auftragsverarbeiter (im Folgenden „wir“). Er ist Bestandteil jedes Business-Vertrags und wird mit diesem wirksam, ohne dass es einer Unterschrift bedarf. Eine gegengezeichnete Fassung schicken wir auf Wunsch zu: info@filespal.com.

1. Gegenstand und Dauer

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag, soweit der Auftraggeber und seine Nutzer FilesPal im Modus „Empfohlen“ nutzen, und für die Verwaltung der Lizenz. Der Vertrag läuft so lange wie der Business-Vertrag. Im Modus „Privat“ verarbeitet die Software alles auf den Geräten des Auftraggebers; dann übermitteln wir keine Inhalte.

2. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Inhalte aus den ersten drei Punkten verarbeiten wir nur flüchtig, um das Ergebnis an die App zurückzugeben. Wir speichern und protokollieren sie nicht und verwenden sie für keinen anderen Zweck, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen.

Arten von Daten: alle personenbezogenen Daten, die in den Dokumenten, Fragen und Aufnahmen des Auftraggebers enthalten sind, etwa Namen, Kontakt-, Vertrags-, Rechnungs- und Beschäftigtendaten; je nach Dokumenten auch besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Dazu kommen Lizenz- und Gerätedaten.

Betroffene Personen: Nutzer und Beschäftigte des Auftraggebers sowie Personen, die in seinen Dokumenten genannt sind, etwa Kunden, Lieferanten, Patienten oder Mandanten.

3. Weisungen

Wir verarbeiten die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen sind dieser Vertrag, der Business-Vertrag und die Einstellungen, die der Auftraggeber oder seine Nutzer in der Software wählen, zum Beispiel per Gruppenrichtlinie den Modus „Privat“. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform. Hält eine Weisung nach unserer Auffassung gegen Datenschutzrecht, weisen wir unverzüglich darauf hin. Gesetzliche Pflichten zur Verarbeitung (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO) teilen wir vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

4. Unsere Pflichten

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber genehmigt die Unterauftragsverarbeiter in Anlage 2. Neue oder andere Unterauftragsverarbeiter kündigen wir mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an die Adresse des Business-Vertrags an. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Können wir dem Widerspruch nicht abhelfen, darf er den Business-Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen; im Voraus Bezahltes erstatten wir anteilig. Unterauftragsverarbeitern erlegen wir dieselben Datenschutzpflichten auf wie in diesem Vertrag.

Fällt ein KI-Anbieter aus oder ist er ausgelastet, weicht der Dienst automatisch auf den nächsten in Anlage 2 genannten KI-Anbieter aus. Diese Ausweichverarbeitung ist von der Genehmigung umfasst.

6. Verarbeitung außerhalb der EU

Wir übermitteln Daten in ein Land außerhalb der EU oder des EWR nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind – etwa durch das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln.

7. Nachweise und Kontrollen

Auf Anfrage weisen wir die Einhaltung dieses Vertrags durch geeignete Unterlagen nach. Darüber hinaus darf der Auftraggeber Kontrollen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, nach rechtzeitiger Ankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung des Betriebs. Die Rechenzentren unserer Unterauftragsverarbeiter prüft der Auftraggeber über deren Nachweise und Zertifikate.

8. Löschung und Rückgabe

Inhalte aus dem KI-Dienst speichern wir nicht; es gibt nichts zurückzugeben. Lizenz- und Gerätedaten löschen wir nach Ende des Business-Vertrags, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht; der Auftraggeber kann vorher eine Auskunft verlangen. In verschlüsselten Sicherungen werden gelöschte Daten mit deren Ablauf überschrieben.

9. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Business-Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Überprüfung

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

Stand: 9. Oktober 2026

Der Download läuft.

In einer Minute startklar.

  1. Datei öffnen. FilesPal-Setup.exe erscheint oben rechts oder unten im Browser.
  2. Falls Windows warnt: „Weitere Informationen“ und dann „Trotzdem ausführen“ wählen. Die Warnung kommt, weil FilesPal noch neu ist.
  3. Fertig. FilesPal startet von selbst und zeigt den ersten Schritt.

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